Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR für den Bereich Veranstaltungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1)  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für alle zwischen der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR (nachfolgend auch „wir"/„uns“ etc.) und deren Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung von Veranstaltungsräumen – insbesondere des Restaurants „Delcanto“ und des „Kultur & Bürgerhauses“ in Denzlingen – zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR für den Kunden.

(2)  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder sonstiger Gegenstände sowie die Einladung zu Auktions-, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR. Ein etwaig bestehendes Kündigungsrecht gem. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3)  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform, abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweispflichten, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt. 

(5)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1)  Angebote der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht bereits rechtsverbindlich angenommen worden sind. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Informationen, Dokumente (z.B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – bereitgestellt wurden.

(2)  Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche und verbindliche Annahme des Antrags des Kunden durch die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR zustande.

(3)  Der Kunde ist verpflichtet, die für die vertragsgemäßen und weiteren in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR zu bezahlen. Dies gilt gleichermaßen für etwaige vom Kunden direkt oder über die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR verauslagt werden; dies betrifft insbesondere etwaige Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

(4)  Rechnungen der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5)  Die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR ist berechtigt, bereits bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(6)  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, können wir alle nicht einredebehafteten Forderungen gegen den Kunden sofort fällig stellen und gegenüber allen Ansprüchen des Kunden, auch soweit sie auf anderen Verträgen beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder die weitere Gestellung von Sicherheiten verlangen.

(7)  Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht. 

§ 3 Haftung, Verjährung

(1)  Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2)  Die sich aus § 3 Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach Maßgabe sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

 (3)  Der Kunde ist u.a. wegen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um etwaige Vertragsstörungen zu verhindern und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

(4)  Alle Ansprüche gegen die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie solchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR oder der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

 

§ 4 Rücktritt / Stornierung des Kunden 

(1)  Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR der Vertragsaufhebung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.

(2)  Nach erfolgtem/r Rücktritt/Stornierung des Vertrags durch den Kunden hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen Ersatz für den uns hieraus entstehenden Schaden zu leisten, welcher sich an dem regelmäßigen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden, Schaden orientiert.  Dieser regelmäßige Schaden beläuft sich

(a)  hinsichtlich des Mietzinses für die Anmietung der Veranstaltungsräume grundsätzlich auf 100 % der hierfür vereinbarten Vergütung, wobei wir die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume entsprechend anzurechnen haben, insbesondere sofern der Kunde den Nachweis erbringt, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist;

(b)  hinsichtlich der vereinbarten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überlassung der Veranstaltungsräume, wie beispielsweise Catering und anderer Serviceleistungen

  • im Zeitraum von 119 bis 60 Tage vor der Veranstaltung auf 50 % der für diese Leistungen vereinbarten Vergütung;

  • im Zeitraum von 59 bis 7 Tagen vor der Veranstaltung auf 90 % der für diese Leistungen vereinbarten Vergütung;

  • im Zeitraum ab 6 Tagen vor der Veranstaltung auf 100 % der für diese Leistungen vereinbarten Vergütung.

 (3)  Die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden ersparten Aufwendungen unsererseits sind durch die in § 4 Abs. 2 enthaltenen Abschläge bereits berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch bzw. Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Uns steht dagegen der Nachweis eines im Einzelfall tatsächlich höheren Schadens frei.

§ 5 Rücktritt der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR 

(1)   Die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR ist u.a. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine vertragsgemäße oder nach § 2 Abs. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Fristsetzung nicht geleistet hat.

(2)   Die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR ist außerdem berechtigt, aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(a)  die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt oder andere von der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist;

(b)  Veranstaltungen oder Räume in schuldhafter Weise und unter irreführender oder unrichtiger Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Veranstaltungszwecks, gebucht werden;

(c)  die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne, dass die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR dies zu vertreten hat;

(d)  ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

(3)   Der berechtigte Rücktritt der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR begründet vorbehaltlich anderweitiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  

§ 6 Teilnehmerzahl der Veranstaltung 

(1)   Die endgültige Teilnehmerzahl, sowie die Speise- und Getränkeauswahl ist der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

(2)   Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR. Der Abrechnung wird dann die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

(3)   Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird von der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl mit einem Abschlag von 5% zugrunde gelegt. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen behalten wir uns vor, den bereits gebuchten bzw. vorgesehenen Veranstaltungsraum zu wechseln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat das Recht, eine Anpassung des Preises aufgrund etwaiger, von ihm nachzuweisender, auf unserer Seite wegen der geringeren Teilnehmerzahl ersparter Aufwendungen, zu verlangen.

  

§ 7 Speisen und Getränke / technische Einrichtungen

(1)   Die Mitnahme eigener Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung, mindestens in Textform, wobei wir in diesen Fällen zur Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten berechtigt sind.

(2)   Soweit die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR für den Kunden auf dessen Wunsch technische und sonstige Einrichtungen (von Dritten) beschafft, handelt sie vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Individualvereinbarungen im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die Rückgabe in mangelfreiem und ordnungsgemäßem Zustand. Er stellt die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR insoweit von allen Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung von Einrichtungen frei.

(3)   Die Nutzung unserer Stromanschlusses mittels kundeneigener Anlagen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde ist insoweit für einen ordnungsgemäßen Gebrauch und die Beachtung aller damit einhergehenden, von ihm beherrschbaren, Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR diese nicht zu vertreten hat.

(4)   Die durch die Verwendung technischer/elektronischer Einrichtungen entstehenden Stromkosten trägt der Kunde; die Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR darf hierfür eine angemessene Pauschal berechnen.

 

§ 8 Behördliche Erlaubnisse / Urheberrecht etc.

(1)  Der Kunde hat etwaige für die Veranstaltung erforderliche (behördliche) Genehmigungen auf eigene Kosten selbst zu beschaffen und jegliche mit der Veranstaltung einhergehenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Auflagen, einzuhalten.

(2)  Der Kunde hat außerdem alle etwaig erforderlichen urheberrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und dahingehende Genehmigungen eigenverantwortlich zu beschaffen.

(3)  Der Kunde stellt uns von jeglichen Ansprüchen frei, welche durch die unterlassene Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen sowie durch urheberrechtliche Verstöße entstehen, soweit diese nicht auf eine durch uns übernommene Verpflichtung und unser Verschulden zurückzuführen sind.

§ 9 Schlussbestimmungen 

(1)  Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

(2)  Erfüllungs- und Zahlungsort ist Denzlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Dannemann & Wolfstädter Gastro und Events GbR.

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB noch die Wirksamkeit des gesamten Vertrags hiervon berührt.